Was kostet der Hausverkauf in Bremen?
Beim Verkauf fallen Kosten auf beiden Seiten an – und seit Juli 2025 ist eine davon in Bremen teurer geworden. Dieser Beitrag rechnet durch, was Käufer und Verkäufer tatsächlich tragen.
Die Kaufnebenkosten trägt zum größten Teil der Käufer
Wer in Bremen eine Immobilie kauft, zahlt oben auf den Kaufpreis noch einmal rund acht bis zehn Prozent. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer, und die ist Ländersache.
Bremen hat den Satz zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent angehoben. Das gilt für die Stadt Bremen ebenso wie für Bremerhaven. Viele Rechner im Netz führen noch die alten fünf Prozent – bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sind das 2.500 Euro Unterschied.
| Posten | Wer zahlt | Anteil |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Käufer | 5,5 % |
| Notar | Käufer | ca. 1,0–1,5 % |
| Grundbucheintrag | Käufer | ca. 0,5 % |
| Maklerprovision | je zur Hälfte | 3,57 % je Seite |
| Energieausweis | Verkäufer | 100–500 € |
| Löschung alter Grundschulden | Verkäufer | ca. 0,2 % |
Steuersatz: Land Bremen, gültig für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2025. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Kaufpreis ab; die Prozentwerte sind Näherungen für übliche Kaufpreise.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus für 500.000 Euro
Ein Reihenhaus in der Neustadt wechselt für 500.000 Euro den Eigentümer. So sieht die Rechnung aus:
- Käufer: 27.500 € Grunderwerbsteuer, rund 6.000 € Notar, rund 2.500 € Grundbuch, 17.850 € Provision – zusammen rund 53.850 € über dem Kaufpreis.
- Verkäufer: 17.850 € Provision, rund 250 € Energieausweis, rund 1.000 € für die Löschung der alten Grundschuld – zusammen rund 19.100 €, die vom Erlös abgehen.
Der Verkäufer erhält also etwa 480.900 Euro. Ob darauf noch Steuer anfällt, entscheidet die nächste Frage.
Die Zehnjahresfrist: der Posten, der alles andere übersteigt
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn nach § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig – mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei einem Wertzuwachs von 150.000 Euro und einem Steuersatz von 42 Prozent sind das 63.000 Euro. Das übersteigt sämtliche Nebenkosten zusammen.
Zwei Ausnahmen: Haben Sie die Immobilie durchgehend selbst bewohnt, entfällt die Steuer. Und sie entfällt auch, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst darin gewohnt haben – „zwei Jahre“ können hier also auch gut ein Jahr und zwei Tage bedeuten.
Bei geerbten Immobilien zählt nicht Ihr Erbdatum, sondern der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Hat Ihre Mutter das Haus 1998 gekauft, ist die Frist längst abgelaufen – auch wenn Sie erst seit zwei Jahren im Grundbuch stehen.
Die Provision seit der Gesetzesänderung
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher die Teilung nach den §§ 656a bis 656d BGB: Der Verkäufer kann höchstens die Hälfte auf den Käufer abwälzen, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat.
In Bremen sind 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite üblich. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke gilt die Teilungspflicht übrigens nicht – dort ist die Verteilung weiter frei verhandelbar.
Was wir für Sie übernehmen
Den Energieausweis stellen wir auf Wunsch selbst aus. Die Unterlagenbeschaffung bei Katasteramt, Bauamt und Grundbuchamt übernehmen wir ebenfalls – das spart Ihnen einige Wege durch Bremer Behörden. Was dabei anfällt, haben wir in einer Checkliste zum Ausdrucken zusammengestellt.
Wie viel bleibt bei Ihnen übrig?
Wir rechnen Ihnen Ihren konkreten Fall durch – mit dem realistischen Marktwert Ihrer Immobilie, nicht mit einer Zahl, die gut klingt. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Passt dazu
Dieser Beitrag gibt den Stand vom Juli 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Notar.