Energieausweis
Im Falle der Vermietung oder des Verkaufs einer Wohnung bzw. eines Hauses wird laut Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ein Energieausweis notwendig, der bei Vertragsunterzeichnung auszuhändigen ist.
Dabei unterscheidet man zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energieverbrauchs (z. B. Heizöl oder Gas) verfasst. Für die Erstellung des Bedarfsausweises wird eine Wärmebilanz des Gebäudes errechnet, in der der zu erwartende Energieverbrauch für die Wärmeverluste der Bauteile, die Gebäudelüftung und für den Betrieb der Haustechnik berücksichtigt ist und mit einem Referenzgebäude verglichen wird.
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Der Energieausweis ist in Kombination mit einem exklusiven Vermittlungsauftrag kostenlos.
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